Bei der VHV Hausratversicherung sind Wertsachen in Wertschutzschränken, Safe oder Tresor besonders geschützt – vorausgesetzt, die Behältnisse sind anerkannt oder zertifiziert und richtig verankert. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und welche Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks greifen.
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurden.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks:
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zum vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme entschädigt.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 3.000 Euro insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 15.000 Euro insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25.000 Euro insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen genießen den besten Schutz, wenn sie in einem anerkannten oder zertifizierten Wertschutzschrank aufbewahrt werden, der ausreichend schwer ist oder fest verankert wurde. Bewahren Sie Bargeld, Urkunden oder Schmuck dagegen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks auf, gelten je nach Art der Wertsachen bestimmte Höchstbeträge für die Entschädigung im Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Wertschutzschränke sind anerkannt?
Anerkannt bzw. zertifiziert sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder die European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurden.
Welches Gewicht muss ein freistehender Wertschutzschrank haben?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks versichert?
Für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge gilt außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks eine Grenze von 3.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Grenze gilt für Schmuck außerhalb des Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gelten außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks 25.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall. Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sind es 15.000 Euro insgesamt.