In der VHV Hausratversicherung zählen unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Kunstgegenstände zu den Wertsachen. Auch Antiquitäten über 100 Jahre gehören dazu – hier erfahren Sie, was im Detail als Wertsache gilt.
Wertsachen werden wie folgt definiert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten besonders wertvolle Gegenstände im Haushalt. Dazu zählen zum Beispiel Geld und geldwerte Datenträger, wichtige Dokumente wie Sparbücher und Wertpapiere sowie edle Materialien wie Gold, Platin und Silber. Auch Schmuck, Sammlerstücke, Pelze, hochwertige Teppiche, Kunstwerke und alte Antiquitäten fallen darunter. Möbelstücke, die älter als 100 Jahre sind, gehören dabei nicht zu den Antiquitäten im Sinne dieser Definition.
Häufige Fragen
Zählt Bargeld zu den Wertsachen?
Ja. Zu den Wertsachen zählen Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge.
Gehört Schmuck zu den Wertsachen?
Ja. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gelten als Wertsachen.
Sind Antiquitäten Wertsachen?
Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, zählen zu den Wertsachen – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Gelten Pelze und handgeknüpfte Teppiche als Wertsachen?
Ja. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie genannte Sachen aus Silber zählen zu den Wertsachen.
Sind alte Möbelstücke Wertsachen?
Nein. Antiquitäten über 100 Jahre gehören zu den Wertsachen, Möbelstücke sind davon jedoch ausgenommen.