Bei der VHV Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung nach dem Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, den Reparaturkosten oder dem Minderwert. Erfahren Sie, wie Reste angerechnet werden, wann die Mehrwertsteuer ersetzt wird und wie die Gesamtentschädigung begrenzt ist.
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers:
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder beschädigt wurde. Bei einem Totalschaden oder Verlust orientiert sich die Zahlung am Wert der Sache zum Schadenzeitpunkt. Bei einer Beschädigung geht es um die Reparaturkosten und einen eventuell verbleibenden Minderwert. Reste, die sich noch verkaufen lassen, werden gegengerechnet. Die Mehrwertsteuer wird nur berücksichtigt, wenn sie auch wirklich anfällt. Insgesamt bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze der Leistung.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder verlorenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie wird bei beschädigten Sachen abgerechnet?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Ist diese für versicherte Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was gilt für Kosten auf Weisung des Versicherers?
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.