Die VHV Hausratversicherung darf ihre Tarifbeiträge einmal jährlich überprüfen und an die Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der Feuerschutzsteuer anpassen – erfahren Sie, ab welchem Änderungssatz eine Erhöhung möglich ist, wann eine Senkung erfolgen muss und welches Kündigungsrecht Ihnen zusteht.
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge zu überprüfen. Dies geschieht unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ziel der Überprüfung ist es, die Beiträge anzupassen an:
- die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung
- Änderungen der Feuerschutzsteuer
Ein sich ergebender Anpassungsbedarf wird an die betroffenen Versicherungsverträge weitergegeben.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt werden.
Bei einem Erhöhungsbedarf:
- Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz anzupassen.
- Die Anpassung erfolgt höchstens um 20 Prozent.
Bei einer Beitragssenkung:
- Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Wirksamwerden der Anpassung:
- Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
- Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
Mitteilung und Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen:
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags mitgeteilt.
- Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sieht sich die Beiträge einmal im Jahr genauer an und prüft, ob sie noch zur erwarteten Schaden- und Kostenentwicklung sowie zur Feuerschutzsteuer passen. Fällt diese Prüfung entsprechend aus, kann sich Ihr Beitrag verändern – nach oben oder nach unten. Steigt der Beitrag, werden Sie vorab informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag überprüft werden?
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge zu überprüfen.
Ab welchem Änderungssatz kann der Beitrag erhöht werden?
Ergibt sich aus der Überprüfung ein Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge um diesen Änderungssatz anzupassen – höchstens jedoch um 20 Prozent.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet. Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Beitragserhöhungen werden Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.