Wenn nach einem Einbruch Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke abhandenkommen, übernimmt die VHV Hausratversicherung die Kosten für die notwendige Schlossänderung und sorgt so für die Sicherheit des eigenen Zuhauses.
Voraussetzung für die Kostenübernahme:
- Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke sind durch einen Versicherungsfall abhandengekommen.
In diesem Fall werden die Kosten für die Schlossänderung nach einem Einbruch übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt bei einem Versicherungsfall ein Schlüssel weg – etwa für eine Wohnungstür oder einen Wertschutzschrank in der Wohnung – kann das entsprechende Schloss geändert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden übernommen, damit die Wohnung wieder sicher ist.
Häufige Fragen
Werden Kosten für eine Schlossänderung nach einem Einbruch übernommen?
Ja, die Kosten für Schlossänderungen nach einem Einbruch werden übernommen.
Welche Voraussetzung gilt für die Kostenübernahme?
Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Gilt der Schutz auch für Schlüssel von Wertschutzschränken?
Ja, auch der Verlust von Schlüsseln für in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke ist erfasst, wenn er durch einen Versicherungsfall eintritt.