Ob die VHV Hausratversicherung bei einem Erdbeben zahlt, hängt von einem klaren Nachweis ab: Der Versicherungsnehmer muss belegen, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens die Schäden verursacht hat. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und was als Erdbeben zählt.
Die VHV Hausratversicherung gilt bei Erdbeben, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Was bedeutet das konkret?
Ein Erdbebenschaden ist nicht in jedem Fall automatisch abgedeckt. Wer Leistungen aus der Hausratversicherung geltend machen möchte, muss zeigen, dass tatsächlich ein Erdbeben die Ursache war. Als Beleg dient entweder, dass auch andere widerstandsfähige Objekte in der Umgebung beschädigt wurden, oder dass der Schaden an den versicherten Sachen sich nur durch ein Erdbeben erklären lässt.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden über die VHV Hausratversicherung abgesichert?
Die VHV Hausratversicherung gilt bei Erdbeben, wenn der Versicherungsnehmer einen der genannten Sachverhalte nachweist.
Was gilt als Erdbeben?
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wie kann ich nachweisen, dass ein Erdbeben den Schaden verursacht hat?
Der Nachweis gelingt, wenn die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder wenn der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Wer muss den Nachweis erbringen?
Den Nachweis über einen der genannten Sachverhalte muss der Versicherungsnehmer erbringen.