Die VHV Hausratversicherung leistet bei Rückstau, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder sich ansammelndes Oberflächenwasser nicht mehr abgeleitet werden kann. Hier lesen Sie, welche Ursachen dafür entscheidend sind.
Rückstau von Wasser ist versichert, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Ebenfalls versichert ist der Fall, dass sich auf Gebäuden oder auf Grundstücken Oberflächenwasser ansammelt, das nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbar bzw. ableitbar ist, und dieses Wasser in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder - Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Wasser über die Rohre oder verbundene Einrichtungen des Gebäudes ins Innere, oder kann sich angesammeltes Oberflächenwasser nicht mehr über diese Rohre ableiten und läuft ins Gebäude, greift der Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Rückstau seine Ursache in ausgeuferten oberirdischen Gewässern oder in Witterungsniederschlägen hat.
Häufige Fragen
Ist Rückstau von Wasser in der Hausratversicherung versichert?
Ja. Versichert ist Rückstau, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder wenn sich ansammelndes, nicht mehr ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Welche Ursachen des Rückstaus sind versichert?
Versichert ist der Rückstau nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Ist auch Oberflächenwasser mitversichert?
Ja. Versichert ist auf Gebäuden oder Grundstücken sich ansammelndes Oberflächenwasser, das nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbar bzw. ableitbar ist und in das Gebäude eindringt.
Reicht ausgetretenes Wasser aus den Rohren für den Versicherungsschutz aus?
Der Schutz besteht, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt und der Rückstau durch ausgeuferte oberirdische Gewässer oder durch Witterungsniederschläge verursacht wurde.