Bei der VHV Hausratversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel abgesichert – doch was gilt als Sturm, wie wird die Windstärke nachgewiesen und welche Einwirkungen auf versicherte Sachen und baulich verbundene Gebäude sind konkret abgedeckt? Hier finden Sie die genauen Voraussetzungen.
Es besteht Schutz für Sturm und Hagel.
Was gilt als Sturm?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Was gilt als Hagel?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel direkt auf Ihre versicherten Sachen oder auf das Gebäude einwirkt, in dem sich diese befinden. Auch Schäden, die entstehen, weil Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Ihre Sachen oder das Gebäude schleudern, sind erfasst. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht messen, kann Sturm durch bestimmte Nachweise unterstellt werden.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was gilt, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Was gilt als Hagel?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Ja. Wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken oder Gegenstände darauf werfen, sind die daraus entstehenden Folgeschäden an versicherten Sachen versichert.
Zählen auch baulich verbundene Gebäude?
Ja. Versichert sind auch Schäden, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf werfen, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.