Wird Wäsche und Kleidung entwendet, greift die VHV Hausratversicherung, wenn die Sachen zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen ausgelegt waren. Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt – ein Außenversicherungsschutz besteht hier jedoch nicht.
Versichert ist der Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Wäsche oder Kleidung zum Trocknen oder Lüften auf Ihrem Grundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen ausgelegt oder aufgehängt haben und diese gestohlen wird, leistet die Versicherung. Erstattet wird dabei der vereinbarte Betrag je Versicherungsfall. Ein Schutz außerhalb dieser Orte – etwa unterwegs – ist damit nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Wäsche und Kleidung mitversichert?
Ja. Versichert ist der Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Wie viel wird im Schadenfall erstattet?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Besteht auch außerhalb des Grundstücks Schutz?
Nein. Ein Außenversicherungsschutz besteht in diesem Fall nicht.
An welchen Orten gilt der Schutz?
Der Schutz gilt auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen, sofern die Wäsche und Kleidung dort zum Trocknen oder Lüften ausgelegt ist.