In der Hausratversicherung der VHV Versicherung sind Schäden durch Erdbeben nicht versichert – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Erfahren Sie, was dieser Ausschluss für Ihren Versicherungsschutz konkret bedeutet.
In der Hausratversicherung der VHV Versicherung sind Schäden durch Erdbeben nicht versichert.
Dieser Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht an Ihrem Hausrat ein Schaden durch ein Erdbeben, greift die Hausratversicherung der VHV nicht. Selbst wenn neben dem Erdbeben noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben, bleibt der Schaden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden in der Hausratversicherung der VHV versichert?
Nein. In der Hausratversicherung der VHV Versicherung sind Schäden durch Erdbeben nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Es bedeutet, dass der Schaden auch dann nicht versichert ist, wenn neben dem Erdbeben noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.