Bei der VHV Hausratversicherung beginnt der Schutz für Ihren persönlichen Besitz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, welche Rolle die pünktliche Beitragszahlung für den Start Ihres Versicherungsschutzes spielt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz startet grundsätzlich an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz tatsächlich greift, kommt es allerdings auch darauf an, dass Sie den ersten Beitrag beziehungsweise den Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen. Zahlen Sie verspätet oder gar nicht, können sich daraus Folgen für den Beginn des Schutzes ergeben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Hat die Beitragszahlung Einfluss auf den Versicherungsbeginn?
Ja. Der Beginn des Versicherungsschutzes gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung des Erstbeitrags?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, unter deren Vorbehalt der Versicherungsbeginn steht.