Bei der VHV Hausratversicherung entsteht eine Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. Erfahren Sie, wie in diesem Fall die Entschädigung nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wird und wie die Berechnungsformel funktioniert.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch folgende Kosten ein:
- Schadenabwendungskosten
- Schadenminderungskosten
- Schadenermittlungskosten
Kosten:
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn Ihr Hausrat im Schadenfall mehr wert ist, als die vereinbarte Versicherungssumme abdeckt. Dann wird nicht der volle Schaden ersetzt, sondern nur der Anteil, der dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert entspricht. Diese Kürzung gilt sowohl für den eigentlichen Schaden als auch für versicherte Kosten. Als unverbindliche Lesehilfe: Passen Sie Ihre Versicherungssumme an den aktuellen Wert Ihres Hausrats an, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung ergibt sich aus dem Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Werden auch versicherte Kosten gekürzt?
Ja. Die Erstattung versicherter Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel gekürzt. Das schließt Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Wann werden versicherte Kosten überhaupt ersetzt?
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.