Mit der VHV Hausratversicherung sind Kosten abgedeckt, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines Versicherungsfalls entstehen. Erstattet werden zudem Mehrkosten für Abwasser sowie der Stromverlust aus Stromspeichern.
Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
Zusätzlich abgedeckt:
- Mehrkosten für Abwasser
- Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Tritt bei einem versicherten Schaden ungewollt Wasser, Gas oder Heizöl aus, übernimmt die Versicherung die dadurch entstehenden Verlustkosten. Auch zusätzliche Abwasserkosten und der Verlust von gespeichertem Strom können erstattet werden. Für jeden Versicherungsfall gilt dabei eine Obergrenze von 1.000 Euro.
Häufige Fragen
Welche Verluste sind abgedeckt?
Versichert sind Kosten durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines Versicherungsfalls sowie Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Werden auch Abwasserkosten erstattet?
Ja, zu den versicherten Kosten gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Ist der Verlust von gespeichertem Strom versichert?
Ja, erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.