In der VHV Hausratversicherung umfassen Bewegungs- und Schutzkosten alle Aufwendungen, die anfallen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen – vorausgesetzt, diese Maßnahmen dienen dazu, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Bewegungs- und Schutzkosten in der VHV Hausratversicherung:
Als Bewegungs- und Schutzkosten gelten die Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Was bedeutet das konkret?
Muss zum Beispiel eine versicherte Sache repariert oder neu beschafft werden, kann es nötig sein, andere Gegenstände dafür zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Die dabei entstehenden Kosten werden als Bewegungs- und Schutzkosten bezeichnet. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind die Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.
Welche Voraussetzung gilt für Bewegungs- und Schutzkosten?
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Wozu müssen die Maßnahmen dienen?
Die Maßnahmen müssen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.