In der Hausratversicherung der VHV gelten bei Naturgefahren klar definierte Ausschlüsse: Sturmflut, Grundwasser, Trockenheit sowie eindringender Regen durch offene Fenster sind ebenso wenig gedeckt wie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Sachen außerhalb von Gebäuden. Welche Ausnahmen dennoch greifen, lesen Sie hier.
Schäden, die ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen entstehen – es sei denn, es sind im Folgenden solche genannt –, sind nicht versichert.
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Bei Naturgefahren gibt es bestimmte Situationen, in denen die Hausratversicherung nicht leistet. Dazu zählen zum Beispiel Sturmflut, Trockenheit oder Wasser, das durch offen stehende Fenster oder Türen eindringt. Auch für Sachen im Freien und in nicht bezugsfertigen Gebäuden besteht in der Regel kein Schutz. Einzelne Ausnahmen sind jedoch ausdrücklich benannt, etwa bestimmte Anlagen im Außenbereich. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut versichert?
Nein, Schäden durch Sturmflut sind nicht versichert.
Sind Schäden durch offene Fenster oder Türen gedeckt?
Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden versichert?
Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Gilt der Schutz auch für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Dies gilt auch für die dort befindlichen Sachen.
Ist Grundwasser vom Ausschluss betroffen?
Grundwasser ist ausgeschlossen, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.