Die VHV Hausratversicherung übernimmt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden – etwa an Wasser- und Gasleitungen, Heizungs- und Klimaanlagen sowie an Bade- und Sanitäreinrichtungen. Welche Rohre und Anlagen abgedeckt sind und wo die Grenzen liegen, erfahren Sie hier im Detail.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen,
- Waschbecken,
- Toilettenbecken,
- Bidet,
- Urinal,
- Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Springt bei Frost oder aus anderen Gründen ein Rohr in Ihrem Gebäude, kann die Versicherung für den Bruchschaden aufkommen. Erfasst sind zum Beispiel Leitungen der Wasser- und Gasversorgung, von Heizung, Klima- oder Löschanlagen sowie – bei Frost – auch Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Toilette oder Heizkörper. Der Schutz gilt für den gesamten Baukörper bis zur Bodenplatte; darunterliegende Rohre sind ohne besondere Vereinbarung nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Sind frostbedingte Rohrbrüche versichert?
Ja. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser- und Gasversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie der Regenentwässerung sind abgedeckt.
Sind auch Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken oder Toilette abgedeckt?
Bei frostbedingten Bruchschäden ja. Dazu zählen unter anderem Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Urinal, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Gelten Rohre einer Solarheizungsanlage auf dem Dach als versichert?
Ja. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Was gilt für Rohre unterhalb der Bodenplatte?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was zählt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.