Bei der VHV Hausratversicherung fallen unter die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasser- als auch Bruchschäden – etwa durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt. Welche Schäden versichert sind und welche ausdrücklich ausgeschlossen bleiben, erfahren Sie hier im Überblick.
Die VHV Hausratversicherung deckt versicherte Gefahren und Schäden ab. Unter die Gefahr Leitungswasser fallen folgende Schäden:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
- Leitungswasserschäden
Was gilt als Leitungswasser:
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt nicht.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Tritt Leitungswasser dort aus, wo es nicht hingehört – etwa aus Wasserrohren, Schläuchen, einer Heizungs- oder Klimaanlage, aus Wasserbetten oder Aquarien – sind die dadurch entstehenden Schäden abgedeckt. Auch Wasserdampf und bestimmte Betriebsflüssigkeiten zählen dazu, ebenso Wasser aus innen liegenden Regenrohren. Nicht abgesichert sind hingegen bestimmte Ursachen wie Plansch- oder Reinigungswasser, Naturereignisse oder Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden. Diese Paraphrase dient nur zur Orientierung; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Schäden zählen zur Gefahr Leitungswasser?
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen Leitungswasserschäden und Bruchschäden.
Wann gilt Wasser als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien.
Sind Wasserdampf und Betriebsflüssigkeiten mitversichert?
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie Erdsenkung oder Erdrutsch (es sei denn, Leitungswasser hat sie verursacht). Auch das Öffnen der Sprinkler wegen eines Brandes, Druckproben oder Umbauten und Reparaturen zählen dazu.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen. Ebenfalls nicht versichert ist der Inhalt eines Aquariums, wenn der Schaden durch das Austreten von Wasser aus dem Aquarium entsteht.