Bei der VHV Hausratversicherung sind Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen abgesichert. Der Schutz gilt ebenso für herabstürzende Teile oder die Ladung eines solchen Luftfahrzeugs.
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn ein Flugzeug oder ein anderes Luftfahrzeug auf Ihre versicherten Sachen stürzt oder dagegen prallt, greift der Schutz. Das gilt auch dann, wenn nicht das ganze Luftfahrzeug, sondern nur einzelne Teile davon oder seine Ladung herabfallen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist bei einem Flugzeugabsturz versichert?
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen.
Sind auch herabfallende Teile eines Luftfahrzeugs abgesichert?
Ja. Der Schutz gilt auch für den Anprall oder Absturz von Teilen des Luftfahrzeugs.
Ist auch die Ladung eines Luftfahrzeugs mitversichert?
Ja. Der Anprall oder Absturz der Ladung eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen ist ebenfalls versichert.
Gilt der Schutz nur bei einem Absturz oder auch beim Anprall?
Versichert sind sowohl der Anprall als auch der Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.