Bei der VHV Hausratversicherung sind Überspannungsschäden durch Blitz abgesichert – dazu zählen Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes sowie durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten.
Überspannung durch Blitz:
In der VHV Hausratversicherung gilt Überspannung durch Blitz als versicherter Schaden. Damit ist ein Schaden gemeint, der entsteht durch:
- Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes
- sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität
Voraussetzung ist, dass der Schaden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blitz eine Überspannung, einen Überstrom oder einen Kurzschluss auslöst und dadurch Ihre versicherten elektrischen Geräte oder Einrichtungen beschädigt werden, greift der Schutz. Auch Schäden durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität sind erfasst. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist ein Kurzschluss wegen Blitzschlag versichert?
Ja. Ein Kurzschluss infolge eines Blitzes zählt zu den Schäden durch Überspannung durch Blitz und ist an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten versichert.
Welche Schadenursachen sind bei Überspannung durch Blitz erfasst?
Erfasst sind Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes sowie sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
An welchen Sachen muss der Schaden entstehen?
Der Schaden muss an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entstehen.
Sind auch Schäden ohne direkten Blitzeinschlag versichert?
Ja, auch Schäden durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität sind erfasst.