Bei der VHV Hausratversicherung ist Brand als versicherte Gefahr abgedeckt – doch was gilt überhaupt als Brand im Sinne der Bedingungen? Entscheidend ist, dass ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
In der VHV Hausratversicherung gilt, dass Brand ein Feuer ist, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Feuer zählt automatisch als versicherter Brand. Gemeint ist ein Feuer, das entweder gar keinen dafür vorgesehenen Ort (Herd) hatte oder diesen verlassen hat – und das zusätzlich in der Lage ist, sich eigenständig weiter auszubreiten. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist Brand in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja, Brand ist in der VHV Hausratversicherung eine versicherte Gefahr.
Was gilt als Brand im Sinne der Bedingungen?
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Zählt jedes Feuer als versicherter Brand?
Nein. Ein Feuer gilt nur dann als Brand, wenn es ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Was bedeutet „sich aus eigener Kraft auszubreiten"?
Damit ist gemeint, dass das Feuer die Fähigkeit besitzt, sich selbstständig weiter auszudehnen. Dies ist ein Merkmal des versicherten Brandes.