Die VHV Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor zahlreichen Gefahren: Sie ersetzt Sachen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturgefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – zusätzlich lassen sich Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen absichern.
Die VHV Hausratversicherung versichert Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren;
- Sturm, Hagel;
Soweit zusätzlich vereinbart:
- Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung leistet, wenn Ihre versicherten Sachen durch eines der genannten Ereignisse Schaden nehmen oder verloren gehen. Dazu zählen unter anderem Feuer, Blitz, Einbruch, Wasserrohrschäden sowie Sturm und Hagel. Bestimmte Naturereignisse (Elementargefahren) sind nur dann abgedeckt, wenn sie ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie deren Versuch, Leitungswasser, Naturgefahren sowie Sturm und Hagel.
Sind Elementargefahren automatisch mitversichert?
Nein. Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart wurden.
Ist ein Einbruchdiebstahl abgedeckt?
Ja. Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub – auch der Versuch einer solchen Tat ist eingeschlossen.
Was gilt, wenn Sachen infolge eines Schadenereignisses abhandenkommen?
Versichert sind Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.