Bei einem Umzug richtet sich die VHV Hausratversicherung nach den Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gelten – erhöht sich dadurch der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, haben Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht mit klarer Frist und Form.
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Form und Frist der Kündigung:
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief).
- Dafür hat der Versicherungsnehmer einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit.
- Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, gelten für Ihren Hausrat die Tarifbedingungen, die am neuen Wohnort maßgeblich sind. Führt das zu einem höheren Beitrag oder einer höheren Selbstbeteiligung, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür gibt es eine feste Frist und die Vorgabe, dass die Kündigung schriftlich beziehungsweise in Textform beim Versicherer eingehen muss.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wann darf ich nach einem Umzug kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
In welcher Form und Frist muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Welcher Beitrag ist bei einer Kündigung zu zahlen?
Dem Versicherer steht der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.