Bei einem Umzug bietet die VHV Hausratversicherung durchgehenden Schutz: Während des Wohnungswechsels sind beide Wohnungen abgesichert, und der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, was bei Doppelwohnsitz oder Umzug ins Ausland passiert und warum Sie die neue Wohnung rechtzeitig anzeigen sollten.
Umzug in eine neue Wohnung
- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Mehrere Wohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Umzug ins Ausland
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Anzeige der neuen Wohnung
- Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
- Die Anzeige muss in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen.
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, muss sich um seinen Hausratschutz keine Sorgen machen: Der Schutz zieht sozusagen mit in die neue Wohnung. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten sind sogar beide Wohnungen abgesichert, sodass die Phase des Ein- und Auszugs abgedeckt ist. Wichtig ist, dem Versicherer den Umzug rechtzeitig zu melden und die neue Wohnfläche anzugeben, damit der Schutz zur neuen Wohnung passt. Bei einem dauerhaften zweiten Wohnsitz oder einem Umzug ins Ausland gelten besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz?
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie und wann muss ich den Wohnungswechsel anzeigen?
Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.