In der VHV Hausratversicherung wird die Versicherungssumme zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen. Sie erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag und wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst – mit Möglichkeit zum Widerspruch.
Die Versicherungssumme erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag in Prozent.
Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
- Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
- Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI).
- Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
- Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
- Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit dem Versicherer festlegen und der dem Wert Ihres Hausrats entsprechen soll. Damit dieser Wert mit steigenden Preisen Schritt hält, passt der Versicherer die Summe jedes Jahr an die Preisentwicklung an. Aus der geänderten Summe ergibt sich auch ein geänderter Beitrag. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie ihr innerhalb der genannten Frist in Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag in Prozent.
Nach welchem Maßstab wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Anpassung erfolgt anhand des Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“, der Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) ist. Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Wann ändert sich die Versicherungssumme?
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet, und der Versicherer gibt sie dem Versicherungsnehmer bekannt.
Wirkt sich die Anpassung auf den Beitrag aus?
Ja. Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Der Widerspruch ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme möglich. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden; dann wird die Anpassung nicht wirksam.