Nach einem Einbruch übernimmt die VHV Hausratversicherung die Telefonkosten, die entstehen, wenn ein Täter in die versicherte Wohnung eindringt und ein dort vorhandenes Telefon nutzt – bis zu dem je Versicherungsfall vereinbarten Betrag.
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Einbruch in Ihre versicherte Wohnung der Täter das dort vorhandene Telefon nutzt und dadurch Telefonkosten entstehen, werden diese im Rahmen der Hausratversicherung ersetzt. Die Erstattung ist dabei je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Telefonkosten werden nach einem Einbruch übernommen?
Übernommen werden Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Muss ein Einbruch vorliegen, damit die Kosten übernommen werden?
Ja, es muss ein Täter in die versicherte Wohnung eingebrochen sein und das dort vorhandene Telefon verwendet haben.
Wie hoch ist der vereinbarte Betrag?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.