Mit der VHV Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts geschützt. Auch Hausrat, der wegen eines drohenden oder eingetretenen Versicherungsfalls entfernt und dabei beschädigt wird, bleibt abgesichert – außerhalb des Versicherungsorts greift die Außenversicherung.
Der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist versichert.
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Hausrat an dem Ort, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Muss der Hausrat wegen eines drohenden oder bereits eingetretenen Schadenfalls aus diesem Ort gebracht werden und wird dabei beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, greift der Schutz ebenfalls. Befindet sich Hausrat außerhalb des genannten Versicherungsorts, ist er über die Außenversicherung oder eine zusätzliche Vereinbarung abgesichert.
Häufige Fragen
Welcher Hausrat ist versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ist Hausrat auch versichert, wenn er wegen eines Schadenfalls entfernt wird?
Ja. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Ist Hausrat außerhalb des Versicherungsorts geschützt?
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Wo ist der Versicherungsort festgelegt?
Der Versicherungsort ist im Versicherungsschein bezeichnet.