In der VHV Hausratversicherung zählt Erdrutsch zu den Naturgefahren und beschreibt das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen – hier erfahren Sie, wie dieser Begriff definiert ist.
In der VHV Hausratversicherung gilt, dass Erdrutsch ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen ist.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdrutsch wird verstanden, wenn sich Erd- oder Gesteinsmassen aus natürlichen Gründen in Bewegung setzen und abrutschen oder abstürzen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Was ist ein Erdrutsch im Sinne der Hausratversicherung?
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Muss der Erdrutsch naturbedingt sein?
Ja, laut Definition handelt es sich um ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Welche Massen sind bei einem Erdrutsch gemeint?
Gemeint sind Erd- oder Gesteinsmassen, die abrutschen oder abstürzen.