Die VHV Hausratversicherung schützt Ihr Zuhause bei Überschwemmung, also der Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser. Erfahren Sie, welche Ursachen wie Witterungsniederschläge, Ausuferung von Gewässern oder Grundwasseraustritt abgesichert sind.
Was gilt als Überschwemmung?
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Dies gilt nur, wenn eine der folgenden Ursachen die Überflutung verursacht hat:
- Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II),
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Von einer versicherten Überschwemmung spricht man, wenn größere Mengen Oberflächenwasser den Boden rund um Ihr Gebäude überfluten. Auch die Überflutung angrenzender Flächen, Straßen sowie Geh- und Radwege ist einbezogen. Entscheidend ist die Ursache – Regen und andere Niederschläge, ein über die Ufer getretenes Gewässer oder aus dem Boden aufsteigendes Grundwasser. Je nach Ursache greift die VHV-Elementarschadenversicherung I oder II.
Häufige Fragen
Was versteht die VHV unter einer Überschwemmung?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude mit den versicherten Sachen liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Sind auch angrenzende Flächen und Straßen mitversichert?
Ja. Der Schutz gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Welche Ursachen einer Überflutung sind abgesichert?
Abgesichert sind Überflutungen durch Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II), durch die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder durch den Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Welcher Tarif deckt die Ausuferung von Gewässern ab?
Die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern ist in der VHV-Elementarschadenversicherung II abgesichert.