Die VHV Hausratversicherung leistet bei Vandalismus nach einem Einbruch: Dringt ein Täter in den Versicherungsort ein und zerstört oder beschädigt dort vorsätzlich versicherte Sachen, greift der Schutz. Was genau darunter fällt, erklären wir hier verständlich.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Zerstört oder beschädigt ein Einbrecher nach dem Eindringen in Ihre Wohnung mutwillig Ihre Sachen, springt die Hausratversicherung ein. Entscheidend ist, dass der Täter in den Versicherungsort eingedrungen ist und die versicherten Gegenstände vorsätzlich beschädigt hat.
Häufige Fragen
Ist Vandalismus nach einem Einbruch in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja. Die VHV Hausratversicherung schützt vor Vandalismus nach einem Einbruch.
Was gilt als Vandalismus nach einem Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss der Täter tatsächlich eingedrungen sein?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Sind auch fahrlässig verursachte Schäden gemeint?
Nein. Erfasst ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch den Täter.