Bei der VHV Hausratversicherung ist der Diebstahl von Gartenmöbeln abgesichert, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt – ein Außenversicherungsschutz besteht hierbei nicht.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gartenmöbel gestohlen, kann die Hausratversicherung greifen, solange die Möbel sich auf dem eigenen Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befunden haben. Für jeden Schadensfall wird der zuvor vereinbarte Betrag ersetzt. Befinden sich die Gartenmöbel außerhalb des Versicherungsgrundstücks, greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Gartenmöbeln versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Wo müssen sich die Gartenmöbel befinden, damit Versicherungsschutz besteht?
Auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Besteht auch Außenversicherungsschutz für Gartenmöbel?
Nein. Ein Außenversicherungsschutz besteht nicht.