Die VHV Hausratversicherung schützt bei Explosion und Verpuffung – plötzlich verlaufenden Kraftäußerungen durch das Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen – sowie bei Implosion. Auch Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen sind mitversichert. Wann Schäden nicht versichert sind, erfahren Sie hier.
Schutz bei Explosion und Verpuffung:
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Beispiele: Kessel, Rohrleitung) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion:
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Nicht versichert sind:
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
- Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Schäden durch Blindgänger:
In der VHV Hausratversicherung sind auch Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung greift, wenn plötzliche Druckereignisse Schäden verursachen: sowohl Explosionen und Verpuffungen als auch Implosionen. Für einige technische Bauteile wie Verbrennungsmotoren oder elektrische Schaltorgane gilt der Schutz nur dann, wenn der Schaden Folge eines anderen versicherten Ereignisses ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Explosionen und Verpuffungen versichert?
Ja, die VHV Hausratversicherung bietet Schutz bei Explosion und Verpuffung. Das sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Was ist der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung?
Der Unterschied liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Ist auch eine Implosion mitversichert?
Ja. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Sind Schäden durch Blindgänger abgedeckt?
Ja. In der VHV Hausratversicherung sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) mitversichert.