Mit der Außenversicherung der VHV Hausratversicherung sind Ihre versicherten Sachen weltweit geschützt, wenn sie sich nur vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden – etwa während Ausbildung oder Freiwilligendiensten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren abgesichert sind.
Unter der Außenversicherung versteht man, dass außerhalb des Versicherungsorts für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen besteht:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (Beispiele: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Einbruchdiebstahl:
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub:
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Naturgefahren:
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen:
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert Ihren Hausratschutz über die eigene Wohnung hinaus: Gegenstände, die Ihnen oder Ihren Mitbewohnern gehören, bleiben auch dann geschützt, wenn Sie sie nur zeitweise woanders hin mitnehmen. Für längere Aufenthalte wegen Ausbildung oder Freiwilligendienst gilt der Schutz besonders. Je nach Gefahr – etwa Einbruch, Raub oder Naturereignis – gelten dabei bestimmte Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für versicherte Sachen außerhalb des Versicherungsorts, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange gelten Sachen als vorübergehend außerhalb der Wohnung?
Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Bin ich während der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes geschützt?
Ja. Während einer Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Sind Schäden durch Naturgefahren außerhalb der Wohnung versichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sind bei Raub alle Sachen versichert?
Bei angedrohter Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Schutz nur, wenn die Tat an Ort und Stelle verübt werden soll. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.