Die VHV Hausratversicherung klärt, ob Diebstahl aus Schiffskabinen versichert ist, und zeigt, welche Leistungen in solchen Fällen greifen können. Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt