Die VHV Hausratversicherung leistet, wenn Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge an versicherten Sachen anprallen – ebenso beim Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung. Wichtig ist dabei, wer Halter oder Lenker des Fahrzeugs ist, denn davon hängt der Versicherungsschutz ab.
Der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen ist versichert. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Fahrzeug – etwa ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Boot – gegen versicherte Gegenstände und beschädigt sie, greift der Versicherungsschutz. Das umfasst auch den Fall, dass Teile des Fahrzeugs oder seine Ladung den Schaden verursachen. Steuert oder besitzt der Versicherungsnehmer das Straßen- oder Wasserfahrzeug jedoch selbst, besteht für solche Schäden kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall mitversichert?
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.
Sind auch Schäden durch Teile oder Ladung eines Fahrzeugs versichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für den Anprall der Teile oder der Ladung dieser Fahrzeuge.
Wann sind Schäden durch Fahrzeuge nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Sind Schäden durch Schienenfahrzeuge des Versicherungsnehmers ausgeschlossen?
Der Ausschluss nennt ausdrücklich Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.