In der VHV Hausratversicherung sind Transport- und Lagerkosten die Aufwendungen, die für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat anfallen, wenn die Wohnung unbenutzbar wird und die Lagerung im benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Hier erfahren Sie, bis wann diese Kosten übernommen werden.
In der VHV Hausratversicherung sind Transport- und Lagerkosten definiert als die Kosten, die für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat anfallen.
Voraussetzung ist:
- Die Wohnung wurde unbenutzbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer der Kostenübernahme:
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
- die Wohnung wieder benutzbar ist oder
- eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihre Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, übernimmt die Versicherung die Kosten, um Ihren Hausrat zu transportieren und einzulagern – vorausgesetzt, Sie können ihn nicht in einem noch nutzbaren Teil der Wohnung unterbringen. Die Lagerkosten werden so lange getragen, bis die Wohnung wieder nutzbar ist oder eine Lagerung vor Ort wieder zumutbar wird, höchstens jedoch für die vereinbarte Dauer.
Häufige Fragen
Was sind Transport- und Lagerkosten in der Hausratversicherung?
Das sind die Kosten, die für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat anfallen.
Welche Voraussetzung muss für die Übernahme erfüllt sein?
Die Wohnung muss unbenutzbar geworden sein und dem Versicherungsnehmer darf auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar sein.
Wie lange werden die Lagerkosten ersetzt?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Gibt es eine zeitliche Obergrenze für die Kostenübernahme?
Ja, die Kostenübernahme gilt längstens für die vereinbarte Dauer.