Aufräumungskosten sind in der VHV Hausratversicherung klar geregelt: Erstattet werden die Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu zählen auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und zu vernichten.
In der VHV Hausratversicherung werden Aufräumungskosten als die Kosten definiert, die für das Aufräumen versicherter Sachen entstehen.
Umfasst sind dabei folgende Aufwendungen:
- zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen
- diese zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren
- die Sachen zu vernichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden versicherte Sachen aufgeräumt werden müssen, übernimmt die Hausratversicherung die dafür anfallenden Kosten. Das gilt auch, wenn beschädigte oder zerstörte Gegenstände entfernt, zum nächstgelegenen Ablagerungsplatz gebracht und entsorgt werden müssen. So bleiben Sie bei den Aufräumarbeiten nicht auf diesen Kosten sitzen.
Häufige Fragen
Was sind Aufräumungskosten in der Hausratversicherung?
Aufräumungskosten sind die Kosten, die für das Aufräumen versicherter Sachen entstehen.
Welche Aufwendungen sind bei den Aufräumungskosten enthalten?
Enthalten sind die Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Werden die Kosten für den Abtransport beschädigter Sachen übernommen?
Ja, die Aufräumungskosten schließen den Abtransport zerstörter und beschädigter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz ein.
Ist auch die Vernichtung beschädigter Sachen abgedeckt?
Ja, zu den Aufräumungskosten gehören auch die Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen zu vernichten.