In der VHV Hausratversicherung gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen Wohnräume, Loggien, Balkone und Terrassen, Nebengebäude, Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Versicherungsgrundstück. Hier erfahren Sie, welche Räume konkret zum versicherten Bereich gehören.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (Beispiele: ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich das, was zu Ihrer im Vertrag genannten Wohnung gehört und privat genutzt wird. Neben den eigentlichen Wohnräumen zählen dazu auch Balkone, Loggien und Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen. Auch gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume wie ein Fahrrad- oder Waschkeller können dazugehören. Entscheidend ist in der Regel, dass sich diese Bereiche auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Sind Balkon, Loggia und Terrasse mitversichert?
Ja. Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Räume versichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
Gehören gemeinschaftlich genutzte Kellerräume dazu?
Ja. Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – etwa ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller – gehören dazu, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Was ist das Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück bzw. sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.