In der VHV Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und Bollerwagen. Auch lose verbundene Gegenstände sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl folgender Sachen:
- Rollstühle
- nicht versicherungspflichtige Krankenfahrstühle
- Rollatoren
- Gehhilfen
- Kinderwagen
- Bollerwagen
Für Gegenstände, die mit den oben genannten Sachen lediglich lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.
Was bedeutet das konkret?
Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen sowie Kinderwagen und Bollerwagen sind gegen Diebstahl geschützt. Zubehör, das nur lose an diesen Sachen befestigt ist und regelmäßig zu deren Nutzung gehört, ist nur dann mitversichert, wenn es gemeinsam mit der Hauptsache gestohlen wird.
Häufige Fragen
Sind Rollstühle und Rollatoren gegen Diebstahl versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren und Gehhilfen.
Sind auch Kinderwagen und Bollerwagen mitversichert?
Ja. Der Diebstahl von Kinderwagen und Bollerwagen ist ebenfalls versichert.
Ist lose verbundenes Zubehör mitversichert?
Für Gegenstände, die mit den genannten Sachen lediglich lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.
Sind versicherungspflichtige Krankenfahrstühle eingeschlossen?
Versichert ist der Diebstahl von nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen.