Ob Trickdiebstahl in der VHV Hausratversicherung geschützt ist, hängt davon ab, wie der Täter vorging: Versichert sind Sachen, die ein Dieb entwendet, der sich durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft hat. Für Wertsachen gilt dabei eine Entschädigungsgrenze.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb entwendet, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Täter durch eine Täuschung Zutritt zur Wohnung und nimmt dort heimlich Gegenstände mit, kann dies als versicherter Trickdiebstahl gelten. Geben Sie dem Täter jedoch selbst und freiwillig Ihre Sachen heraus, greift dieser Schutz nicht. Bei Wertsachen besteht zudem eine feste Höchstgrenze der Erstattung.
Häufige Fragen
Ist Trickdiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb entwendet, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist.
Ist die freiwillige Herausgabe von Sachen nach einer Täuschung versichert?
Nein. Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen?
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Wann liegt ein versicherter Trickdiebstahl vor?
Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb durch Täuschung – durch ihn selbst oder weitere Mitwirkende – in die Wohnung gelangt ist und dort versicherte Sachen entwendet.