In der VHV Hausratversicherung gilt Blitzschlag als der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen – und unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten dazu. Erfahren Sie, wann solche Schäden als Blitzschlag gelten.
In der VHV Hausratversicherung gilt, dass ein Blitzschlag der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen ist.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz unmittelbar auf Sachen übergeht. Werden elektrische Einrichtungen und Geräte durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss beschädigt, können auch diese Schäden als Blitzschlag gelten – vorausgesetzt, der Einschlag eines Blitzes lässt sich auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisen.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag in der VHV Hausratversicherung?
Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an Geräten mitversichert?
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Unter welcher Voraussetzung gelten Überspannungsschäden als Blitzschlag?
Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Muss der Blitzeinschlag nachweisbar sein?
Ja, für Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden muss der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar sein.