In der Hausratversicherung der VHV Versicherung gelten grundsätzliche Ausschlüsse: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ausschluss Krieg: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen: Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie: Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind vom Schutz der Hausratversicherung ausgenommen. Dazu zählen Schäden im Zusammenhang mit Krieg und ähnlichen Ereignissen, mit Inneren Unruhen sowie mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. In diesen Fällen leistet die Versicherung nicht – auch dann, wenn zusätzlich andere Ursachen an der Entstehung des Schadens beteiligt waren.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Wie werden Schäden durch Innere Unruhen behandelt?
Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Besteht Schutz bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren.