Die VHV Hausratversicherung klärt, ob Diebstahl im Krankenhaus versichert ist, und zeigt, welche Leistungen in solchen Schadensfällen greifen können. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.
Voraussetzung ist, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patient in einer genannten Einrichtungen befindet.
Wertsachen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.