Die VHV Hausratversicherung ersetzt in ihrer Hausratversicherung Schäden durch Diebstahl aus dem Auto, wenn versicherte Sachen nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Fahrzeugs, einer Dachbox oder einer Kraftradbox innerhalb Europas entwendet werden – mit klaren Entschädigungsgrenzen je nach Tageszeit und Fahrtunterbrechung.
Die VHV Hausratversicherung schützt vor Diebstahl aus Kraftfahrzeugen.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Betroffen sind:
- ein verschlossenes Kraftfahrzeug oder eine fest mit diesem Fahrzeug verbundene und verschlossene Dachbox,
- eine fest mit einem Kraftrad verbundene und verschlossene Box.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung der VHV Versicherung für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen,
- elektronische Geräte,
- Kameras und deren Zubehör.
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden
a) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder
b) während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung gemäß b) nicht erfüllt, wird je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird aus einem verschlossenen Auto, einer verschlossenen Dachbox oder einer verschlossenen Kraftradbox etwas gestohlen, kann der Hausratschutz greifen – vorausgesetzt, das Fahrzeug oder die Box wurde aufgebrochen oder mit unzulässigen Werkzeugen geöffnet. Wie viel erstattet wird, hängt unter anderem davon ab, zu welcher Tageszeit der Diebstahl passiert ist und wie lange die Fahrt unterbrochen war. Für bestimmte Gegenstände wie Wertsachen, elektronische Geräte oder Kameras besteht dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus dem Auto in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, einer fest verbundenen und verschlossenen Dachbox oder einer fest mit einem Kraftrad verbundenen und verschlossenen Box entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Welche Gegenstände sind beim Diebstahl aus dem Auto nicht versichert?
Nicht versichert sind Wertsachen, elektronische Geräte sowie Kameras und deren Zubehör. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Was gilt bei Diebstahl in der Nacht?
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden nicht erfüllt, wird je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Gilt der Schutz auch, wenn kein sichtbarer Aufbruch vorliegt?
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.