Die VHV Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Rauch und Ruß, wenn diese plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austreten und versicherte Sachen beschädigen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und warum allmähliche Einwirkung wie Fogging nicht versichert ist.
Die VHV Hausratversicherung deckt Schäden durch Rauch und Ruß ab, sofern diese auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Der Rauch und Ruß tritt plötzlich bestimmungswidrig aus.
- Der Austritt erfolgt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen.
- Der Austritt erfolgt auf dem Versicherungsgrundstück.
Nicht versichert:
- Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (Beispiel: Fogging).
Die Hausratversicherung der VHV Versicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus einer Heizung, einem Ofen, einem Herd oder einer Trocknungsanlage austritt und dabei Ihren Hausrat beschädigt, greift der Versicherungsschutz. Entscheidend ist ein konkretes, plötzliches Ereignis. Schäden, die sich langsam und über die Zeit aufbauen – etwa durch Fogging – sind hingegen nicht abgedeckt. Auch Seng- oder Schmorschäden aus einem solchen Ereignis sind mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß in der VHV Hausratversicherung versichert?
Ja, die VHV Hausratversicherung deckt Schäden durch Rauch und Ruß ab, sofern diese auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen sind und versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört werden.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Rauch und Ruß muss plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten.
Ist Fogging über die VHV Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (Beispiel: Fogging), sind nicht versichert.
Sind Seng- oder Schmorschäden mitversichert?
Ja, die Hausratversicherung der VHV Versicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.