Bei der VHV Gebäudeversicherung wird der Beitrag bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen. Damit alles reibungslos läuft, sollten Versicherte zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Was passiert, wenn ein Einzug fehlschlägt, welche Pflichten dann greifen und wann eine Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig gilt, erfahren Sie hier.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Beispiele für die Textform sind:
- Telefax
- Brief
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge per SEPA-Lastschrift zahlt, sollte darauf achten, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf dem Konto liegt. Klappt ein Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn man nach einer Aufforderung des Versicherers schnell selbst überweist. Bleibt der Einzug wiederholt aus und ist das selbst zu vertreten, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen – dann zahlt man den offenen und die künftigen Beiträge selbst. Zusätzliche Bankgebühren für gescheiterte Einzüge können weitergegeben werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim SEPA-Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug scheitert?
Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Was passiert nach einer Kündigung des Mandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.