Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die entstehen, wenn sich Polizei, Feuerwehr oder befugte Dritte nach dem Falschalarm eines Rauch-, Gas- oder Wassermelders Zugang verschaffen müssen – ebenso beim Alarm eines Hausnotrufs, samt Behördenkosten bis 500 EUR.
Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen aufgrund Falschalarms eines Rauch-, Gas- oder Wassermelders:
- Versichert sind die notwendigen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich Polizei, Feuerwehr oder befugte Dritte infolge Falschalarms eines Rauch-, Gas- oder Wassermelders Zugang zum Gebäude oder dessen Wohnungen verschaffen müssen.
- Ersetzt werden auch die Kosten bis maximal 500 EUR, die eine Behörde für den Einsatz in Rechnung stellt.
- Dies gilt, wenn:
- a) der alarmgebende Gefahrenmelder nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und betriebsbereit gehalten und
- b) der Falschalarm durch einen technischen Defekt an dem Gefahrenmelder ausgelöst wird.
Nicht versichert sind Falschalarme durch Tabakrauch, E-Zigaretten, Kochdünste oder dergleichen.
Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen aufgrund Alarms eines Hausnotrufs:
Versichert sind die notwendigen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich Rettungsdienste oder befugte Dritte infolge Alarms eines Hausnotrufs Zugang zum Gebäude oder dessen Wohnungen verschaffen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Rauch-, Gas- oder Wassermelder wegen eines technischen Defekts fälschlich Alarm schlägt und Einsatzkräfte deshalb die Tür oder das Gebäude aufbrechen müssen, werden die dafür entstehenden Reparaturkosten übernommen. Auch beim Alarm eines Hausnotrufs sind solche Schäden mitversichert. Voraussetzung ist ein fachgerecht eingebauter und betriebsbereiter Melder. Alarme durch Rauchen, E-Zigaretten oder Kochdünste zählen nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Falschalarm übernommen?
Übernommen werden die notwendigen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung der Gebäudebeschädigungen, die entstehen, wenn sich Polizei, Feuerwehr oder befugte Dritte infolge des Falschalarms Zugang zum Gebäude oder dessen Wohnungen verschaffen müssen.
Werden auch Einsatzkosten der Behörde ersetzt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten bis maximal 500 EUR, die eine Behörde für den Einsatz in Rechnung stellt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der alarmgebende Gefahrenmelder muss nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und betriebsbereit gehalten werden, und der Falschalarm muss durch einen technischen Defekt an dem Gefahrenmelder ausgelöst werden.
Welche Falschalarme sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Falschalarme durch Tabakrauch, E-Zigaretten, Kochdünste oder dergleichen.
Gilt der Schutz auch beim Alarm eines Hausnotrufs?
Ja. Versichert sind die notwendigen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich Rettungsdienste oder befugte Dritte infolge Alarms eines Hausnotrufs Zugang zum Gebäude oder dessen Wohnungen verschaffen müssen.