Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt nach einem erheblichen Versicherungsfall die Kosten einer psychologischen Erstbetreuung und Behandlung durch zertifizierte Ärzte oder Therapeuten – hier erfahren Sie, welche Fristen, Grenzen und Höchstbeträge dafür gelten.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für eine Erstbetreuung und Behandlung auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatik durch ausgebildete und zertifizierte Ärzte oder Therapeuten wegen eines erheblichen Versicherungsfalls, soweit diese Kosten nicht anderweitig erstattet werden.
Die Übernahme der Kosten muss vom Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen bis spätestens sechs Monate nach dem Schadeneintritt beim Versicherer beantragt werden.
Voraussetzungen und Grenzen im Überblick:
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der versicherte Schaden voraussichtlich 10.000 EUR übersteigt.
- Die Kosten werden längstens für ein Jahr ab Beginn der Behandlung übernommen.
- Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf die Kosten von Behandlungen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls begonnen haben bzw. beantragt oder vereinbart waren.
- Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein besonders schwerer Schaden am Gebäude eintritt, kann er auch seelisch belasten. Die Gebäudeversicherung kann in solchen Fällen die Kosten für eine psychologische Erstbetreuung und Behandlung übernehmen, sofern diese nicht schon von anderer Stelle erstattet werden. Wichtig sind dabei die genannte Antragsfrist, die Höchstdauer und der Höchstbetrag je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der versicherte Schaden voraussichtlich 10.000 EUR übersteigt.
Bis wann muss die Kostenübernahme beantragt werden?
Die Übernahme der Kosten muss vom Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen bis spätestens sechs Monate nach dem Schadeneintritt beim Versicherer beantragt werden.
Wie hoch ist die maximale Erstattung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 EUR ersetzt.
Wie lange werden die Behandlungskosten übernommen?
Die Kosten werden längstens für ein Jahr ab Beginn der Behandlung übernommen.
Sind bereits laufende Behandlungen abgedeckt?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf die Kosten von Behandlungen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls begonnen haben bzw. beantragt oder vereinbart waren.