Die VHV Gebäudeversicherung leistet bei Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen – etwa Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Hier erfahren Sie, welche Tiere dazugehören und wann Versicherungsschutz besteht.
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen.
Beispiele für Schalenwild:
- Wildschweine
- Rehe
- Rothirsche
Was bedeutet das konkret?
Wenn wild lebende Tiere, die zum sogenannten Schalenwild gehören, an Ihren versicherten Sachen einen Schaden verursachen, besteht dafür Versicherungsschutz. Zum Schalenwild zählen zum Beispiel Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Maßgeblich ist die Definition nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz.
Häufige Fragen
Welche Wildtiere sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Erfasst sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen. Beispiele sind Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Was zählt als Schalenwild?
Als Schalenwild gelten die in § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz genannten wild lebenden Tiere, etwa Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Sind Schäden durch Wildschweine versichert?
Ja, Wildschweine zählen zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz. Schäden durch sie an versicherten Sachen sind versichert.
Welche Sachen sind bei Wildschäden versichert?
Versichert sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch Schalenwild verursacht werden.