Die VHV Glasversicherung schützt mit dem Tarif Baustein Glas die Verglasung im privaten und gewerblichen Bereich – von Fenstern, Türen und Wintergärten über Duschkabinen bis zu Glaskeramik-Kochflächen. Je nach Tarif für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser gelten unterschiedliche Leistungen, außerdem regelt sie den Umgang mit Wohnungs- und Teileigentum.
Tarif für Ein- oder Zweifamilienhäuser
Versicherung der Gebäudeverglasung:
Mitversichert sind Kunststoffscheiben von:
- Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen und Wänden
- Wintergärten, Veranden, Loggien und Wetterschutzvorbauten
- Dächern, Brüstungen und Duschkabinen
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
Mobiliarverglasung:
Mitversichert sind Kunststoffscheiben von:
- Bildern, Schränken und Vitrinen
- Sichtfenstern von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
- Duschkabinen
- Kunststoffplatten und Platten aus Glaskeramik
- Glaskeramik-Kochflächen
- Aquarien und Terrarien
Tarif für Mehrfamilienhäuser
Versicherung der Verglasung des gesamten Gebäudes:
Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben mit Einzelgrößen bis zu 10 qm des gesamten Gebäudes. Darunter fallen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen und Wänden
- Wintergärten, Veranden, Loggien und Wetterschutzvorbauten
- Dächern, Brüstungen und Duschkabinen
- Sonnenkollektoren
- Lichtkuppeln
- Glasbausteine und Profilbaugläser
Ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen.
Versicherung der Verglasung von Räumen des allgemeinen Gebrauchs:
Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben mit Einzelgrößen bis zu 10 qm, sofern sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. Beispiele sind Treppenhäuser, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume sowie Windfänge und Wetterschutzbauten.
Darunter fallen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen und Wänden
- Wintergärten, Veranden, Loggien und Wetterschutzvorbauten
- Dächern, Brüstungen und Duschkabinen
- Sonnenkollektoren
- Lichtkuppeln
- Glasbausteine und Profilbaugläser
Ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen.
Wohnungs- und Teileigentum
- Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentum und wegen deren Miteigentumsanteilen nicht berufen. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, hat dem Versicherer die darauf entfallenen Aufwendungen zu ersetzen.
- Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass der Versicherer sie auch insoweit entschädigt, als er gegenüber einzelnen Miteigentümern leistungsfrei ist, sofern diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, ist verpflichtet, dem Versicherer diese Mehraufwendungen zu erstatten.
- Für die Versicherung bei Teileigentum gelten Nr. 1 und Nr. 2 entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt je nach Haustyp unterschiedliche Bereiche ab: Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sind sowohl die Gebäudeverglasung als auch Glas an Möbeln und Geräten (Mobiliarverglasung) mitversichert. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Schutz auf die fest verbundene Verglasung des gesamten Gebäudes und die Glasflächen in Gemeinschaftsräumen. Für Eigentümergemeinschaften gibt es zusätzliche Regelungen, damit einzelne Miteigentümer nicht unter dem Fehlverhalten anderer leiden.
Häufige Fragen
Welche Tarife gibt es in der Glasversicherung?
Es gibt einen Tarif für Ein- oder Zweifamilienhäuser und einen Tarif für Mehrfamilienhäuser.
Was zählt zur Mobiliarverglasung?
Mitversichert sind Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Duschkabinen, Kunststoffplatten, Platten aus Glaskeramik, Glaskeramik-Kochflächen sowie Aquarien und Terrarien.
Bis zu welcher Größe sind Scheiben bei Mehrfamilienhäusern versichert?
Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben mit Einzelgrößen bis zu 10 qm.
Sind Werbeanlagen mitversichert?
Nein, bei der Verglasung von Mehrfamilienhäusern sind Werbeanlagen ausdrücklich ausgenommen.
Was gilt bei Leistungsfreiheit wegen einzelner Wohnungseigentümer?
Ist der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, kann er sich gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht darauf berufen. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, muss dem Versicherer die entsprechenden Aufwendungen ersetzen.