Die VHV Gebäudeversicherung ersetzt Reparaturkosten für Schäden an elektrischen Einrichtungen, Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch den Biss wild lebender Tiere entstehen. Pick- und Kratzschäden sind einem Tierbiss gleichgestellt, Folgeschäden dagegen ausgeschlossen. Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 EUR erstattet.
Tierbiss-, Pick- und Kratzschäden an elektrischen Einrichtungen, Dämmungen und Unterspannbahnen
1. Versichert sind Reparaturkosten für Schäden, die unmittelbar durch den Biss wild lebender Tiere entstehen, an:
- elektrischen Einrichtungen innerhalb von versicherten Gebäuden,
- Dämmungen von Dächern,
- Unterspannbahnen von Dächern.
Pickschäden durch Vögel sowie Kratzschäden sind einem Tierbiss gleichgestellt.
2. Nicht versichert sind Folgeschäden aller Art.
3. Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 EUR ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen wild lebende Tiere durch ihren Biss elektrische Einrichtungen im Gebäude oder die Dämmung und Unterspannbahn des Dachs, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Auch Pickschäden durch Vögel und Kratzschäden zählen hier als Tierbiss. Reine Folgeschäden sind nicht abgedeckt, und die Erstattung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Tierbisse sind versichert?
Versichert sind Reparaturkosten für Schäden an elektrischen Einrichtungen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch den Biss wild lebender Tiere entstehen.
Sind Pickschäden von Vögeln und Kratzschäden mitversichert?
Ja. Pickschäden durch Vögel sowie Kratzschäden sind einem Tierbiss gleichgestellt.
Werden Folgeschäden ersetzt?
Nein. Folgeschäden aller Art sind nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden maximal 5.000 EUR ersetzt.